Zweitbegutachtung
Wenn Sie bereits 50 Einheiten einer Psychotherapie erhalten haben und die Behandlung bei Ihrer Psychotherapeut*in fortsetzen möchten, muss bei Ihrer Krankenkasse ein Verlängerungsantrag gestellt werden. Für den Verlängerungsantrag eines voll kassenfinanzierten Therapieplatzes ist eine Zweitbegutachtung erforderlich. Ich erfülle die Voraussetzungen für die Durchführung dieser Zweitbegutachtung und kann Ihnen in der Regel binnen 1 - 3 Wochen einen Termin dafür anbieten.
Bitte vereinbaren Sie dafür zeitgerecht einen Termin und bringen Sie die vollständig ausgefüllte Überweisung (Versicherungsnummer, Krankenkasse, Name, Adresse, Diagnose) Ihrer zuweisenden Psychotherapeut*in mit.